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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - AGB

1. Anmeldung und Bezahlung
Anmeldungen für Wanderungen / Reisen / Kurse bei go-trekking können schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen, und werden elektronisch bestätigt. Dadurch entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in und go-trekking. Der Betrag für die gebuchte Dienstleistung kann am Wandertag in Bar bezahlt oder im Voraus überwiesen werden. Twint wird nicht akzeptiert, dafür aber Bitcoin!

Bitcoin: Lightning and on-chain transactions accepted!

 

2. Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in CHF. Im Preis inbegriffen sind Tourenorganisation und - Leitung. Zusätzliche Leistungen sind in der Tourenbeschreibung festgehalten. Nicht inbegriffen: An- und Rückfahrt, sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, sofern nicht anders ausgeschrieben, Zwischenverpflegung, Getränke sowie Miete von allfällig zusätzlichem Material. Die Touren sind so ausgewählt, dass in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist werden kann.

3.1 Annullationsregelung
Die Abmeldung einer Wanderung / Reise oder einem Kurs ist mit organisatorischem und administrativem Aufwand verbunden und muss deshalb schriftlich an

go-trekking.ch mitgeteilt werden. Zur Deckung der Unkosten werden folgende Kosten verrechnet:
30 - 20 Tage vor Antritt der Wanderung/Reise/Kurs: 20%
19 - 10 Tage vor Antritt der Wanderung/Reise/Kurs: 50%
9 - 3 Tage vor Antritt der Wanderung/Reise/Kurs: 70%
2 - 0 Tage vor Antritt der Wanderung/Reise/Kurs: 100%
Stichtag ist der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation.

Anstelle einer Annullation kann eine Ersatzperson unter den bestehenden Vertragsbedingungen die Tour antreten. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses durch den/die Teilnehmer/in besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

3.2 Annullationskostenschutz
Es wird der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung empfohlen. Diese ist im Pauschalpreis von go-trekking nicht inbegriffen.

3.3 Mindestteilnehmerzahl
Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmenden als vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind. Liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt) die eine Durchführung verhindern, kann go-trekking kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.

4. Wetter / Programmänderungen
Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet ist. (Sturm, Hagel und Gewitter). Im Interesse des Teilnehmers/der Teilnehmerin behält sich go-trekking vor, Änderungen des Programms, sowie des Wandergebietes vorzunehmen. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit allfälligen Programmänderungen einverstanden. Es ist go-trekking (namentlich dem Tourenleiter) vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

 

5. Pilz Kurse / Wanderungen

Alle Pilz Kurse / Wanderungen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. In der Schweiz gilt ein generelles Sammelverbot für Gruppen und es ist nicht erlaubt während der Kurse / Wanderungen Pilze / Morcheln zu sammeln. 


6. Teilnahmevoraussetzungen / Ethik
Eine gute Gesundheit und eine gute physische Kondition, sowie eine geeignete Wanderausrüstung, sind Voraussetzungen um an Touren von go-trekking teilzunehmen. Sollten gesundheitliche Probleme vorliegen, sind die Teilnehmenden verpflichtet go-trekking zu informieren und sich strikt an die Anweisungen des Tourenleiters zu halten. Um organisatorische Probleme bei Mehrtagestouren oder Trekkings von mittlerem und höherem Schwierigkeitsgrad zu vermeiden, behält sich go-trekking vor, ein Arztzeugnis zu verlangen, welches einen guten Gesundheitszustand und die Tauglichkeit die Tour auszuüben, bestätigt.
Im Falle grosser Respektlosigkeit, nimmt sich go-trekking das Recht, den oder die Teilnehmer/in von der Tour auszuschliessen.

 

7. Tiere

Hunde sind grundsätzlich nicht erlaubt. Tolle Angebote für Wanderungen mit einem Hund: https://www.h-und.ch


8. Versicherung
Die Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Go-trekking empfiehlt eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht.

 

9. Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit Covid-19
Wir halten alle behördlichen Anordnungen strickt ein und achten auf die Einhaltung der Anordnungen bei unseren Leistungsträgern. Zum Schutz jedes Einzelnen, der Gruppe und von Personen vor Ort behalten wir uns zusätzliche, sinnvolle Massnahmen vor. Wir verlangen die disziplinierte Einhaltung aller angeordneter Massnahmen. Über die aktualisierten Massnahmen werden die Teilnehmende vor und während der Reise informiert.​


10. Haftung und Schadenersatz
Go-trekking bietet grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit der Buchung anerkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.

11. Datenschutz
Go-trekking verarbeitet Ihre Vertragsdaten (z.B. Namen von Kontaktpersonen, E-Mail Adressen), um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich. Es werden keine Daten gespeichert, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem/der Teilnehmer/in und go-trekking unterliegen schweizerischem Recht.

Stand Oktober 2020

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